Expertenstandards in der Pflege

Seit 2002 bringt das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) sogenannte Expertenstandards heraus. Sie sollen dazu beitragen, die externe Qualitätsentwicklung in der Pflege voranzutreiben. Einerseits sind sie als Instrumente zu verstehen, die die Qualität von Leistungen definieren und bewerten. Andererseits geben sie eine klare Zielsetzung komplexer pflegerischer Aufgaben vor, bieten allerdings auch Handlungsspielräume und zeigen Handlungsalternativen für die professionelle pflegerische Praxis auf.

 

Pflegeeinrichtungen sind zwischenzeitlich verpflichtet, die Expertenstandards einzuführen und umzusetzen. Im Pflegeweiterentwicklungsgesetz ist unter § 113 a SGB XI formuliert, dass Pflegeeinrichtungen nur noch dann einen Versorgungsvertrag erhalten, wenn sie sich verpflichten die Expertenstandards anzuwenden. Der MDK prüft im Rahmen seiner Qualitätsprüfungen den Umsetzungsstand der Expertenstandards.

 

Die Expertenstandards, die aufgrund ihres Umfanges (Seitenzahl) für Praktiker oft abschreckend wirken und deswegen auch oftmals mit Bürokratie gleichgesetzt bzw. als praxisfremd erlebt werden, sollen an dieser Stelle jeweils mit ihren für die Praxis relevanten Aussagen zusammengefasst und anhand von konkreten Umsetzungsempfehlungen dargestellt werden. Die beschriebenen Informationen geben einen Überblick, was bei der Integrierung der Expertenstandards in den Pflegealltag zu berücksichtigen ist und welches Qualitätsniveau zwischenzeitlich von Pflegeeinrichtungen erwartet wird.


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